Ingolstadt
inlingua DeutschlandIhr Personal Coach für Spracherfolg

AGB

der inlingua Sprachenschule e.K. und des inlingua Übersetzungsdienstes

AGB der inlingua Sprachenschule e.K.

1 Geltungsbereich

1.1    Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen/„AGB“) der inlingua Sprachenschule e. K., Ludwigstr. 18, Ingolstadt mit Nebenstelle in Babostr. 8, Abensberg (nachfolgend „inlingua Ingolstadt“ genannt) gelten als verbindliche Grundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend auch „Nutzer“, „Kunde“ oder „Teilnehmender" genannt), die Angebote von inlingua Ingolstadt in Anspruch nehmen.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

2 Vertragsschluss

2.1 Soweit nicht im Rahmen besonderer Angebote abweichend geregelt, stellen die Angebote von inlingua Ingolstadt im Internet sowie die Unterrichtsverträge ein verbindliches Angebot an den Kunden dar, den Vertrag mit inlingua Ingolstadt zu schließen. Der Kunde kann das Angebot durch seine Bestellung annehmen. Bei der Bestellung im Internet kommt der Vertrag mit Absendung der Bestellung des Kunden an inlingua Ingolstadt zustande.

2.2 Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass inlingua Ingolstadt mit der Dienstleistung bereits bei Vertragsabschluss vor Ablauf einer eventuellen Widerrufsfrist beginnt.

2.3 Im Übrigen erfolgt der Vertragsschluss durch Unterzeichnung eines von inlingua Ingolstadt zur Verfügung gestellten Unterrichtsvertrages, der ebenfalls ausschließlich unter Geltung dieser AGB abgeschlossen wird.

2.4 Mit der Unterschrift akzeptieren die Teilnehmenden die Hausordnung der inlingua Sprachenschule e.K.

4 Preisangaben und Zahlungsbedingungen

4.1 Für die jeweiligen Dienstleistungen und/oder Produkte gelten die jeweils angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

4.2 Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise. inlingua Ingolstadt ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 21a UStG), so dass keine Ausweisung der Mehrwertsteuer erfolgt.

4.3 Die Zahlung im Onlineshop kann durch Banklastschrift, per Kreditkarte, PayPal sowie vor Ort bei inlingua Ingolstadt per EC-Karte, Kreditkarte oder bar erfolgen.

5 Besondere Bedingungen

5.1 Allgemeines

5.1.1 Eine Unterrichtsstunde/Unterrichtseinheit (UE) hat 45 Minuten.

5.1.2 Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Es wird in der Regel inlingua Material verwendet. inlingua Ingolstadt haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Unterrichtserfolges. Die von inlingua Ingolstadt gemachten Vorgaben bezüglich benötigter UE zum Erreichen eines Unterrichtszieles beruhen auf langjährigen Erfahrungen und können im Einzelfall von tatsächlichen Erfordernissen abweichen. Über die Teilnahme am Unterricht werden Anwesenheitslisten geführt. Pünktliches Erscheinen und regelmäßig Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht. Bei Programmen mit Blended-Learning ist der Lernerfolg auch abhängig von der regelmäßigen Benutzung der mitgelieferten Sprachsoftware.

5.1.3 Für durch unser Verschulden ausgefallene Unterrichtseinheiten (UE) oder Programme bietet inlingua Ingolstadt Ersatzunterrichtseinheiten bzw. Ersatzprogramme an. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, verpflichtet sich inlingua Ingolstadt neben unverzüglicher Benachrichtigung des Kunden zur Rückvergütung ggf. gezahlter und nicht durchgeführter UE nach jeweiligem Programmabschluss. Ersatz für versäumte bzw. ohne Verschulden der Schule ausgefallene Unterrichtsstunden (auch im Krankheitsfall) erfolgt nicht. Dies gilt auch insbesondere für Ausfall durch Feiertage, öffentliche Veranstaltungen, Faschingsdienstag, 24. und 31. Dezember. Ferien, Feiertag und versäumte Stunden sind auf die Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsgebühren ohne Einfluss.

5.1.4 Bei Kursen mit Onlineunterricht (Virtual Classroom) übernimmt inlingua Ingolstadt keine Haftung für technische Probleme auf Seiten der Teilnehmenden.

5.1.5 Ein Anspruch auf die Unterrichtung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Ein Wechsel der Lehrkraft kann Bestandteil der inlingua Methode sein und berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.  Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Kurse aufzulösen, miteinander zu vereinen, Teilnehmende aus einem Kurs in einen anderen zu überweisen, Beginn und Ende des Unterrichts (Lehrgangs) neu festzulegen, die Unterrichtszeiten zu ändern und Räumlichkeiten zu verlegen.

5.1.6 Kommt der von der Schule angebotene Lehrgang nicht zustande, so erhält der Unterzeichner alle bereits einbezahlten Gebühren zurück. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche des Unterzeichners an die Schule.

5.1.7 Organisatorische Angelegenheiten können nur mit der Kundenbetreuung im inlingua Büro vereinbart werden, nicht mit der Lehrkraft.

5.1.8 Jeder Wohnungswechsel sowie eine Änderung weiterer Kontaktdaten ist der Kundenbetreuung im inlingua Büro unverzüglich mitzuteilen.

5.2 Besondere Bedingungen für Privatkurse außer modulare Privatkurse

5.2.1 Soweit die Gebühren nicht in der Anmeldung festgelegt werden, setzt die Geschäftsleitung die jeweiligen Gebührensätze fest. Eine Übersicht über die aktuellen Gebühren erhalten Sie auf Anfrage von der Sprachenschule. Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt, ist jeweils der gesamte offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn zwei aufeinander folgende Raten nicht oder nicht in voller Höhe zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt wurden. Erscheinen Teilnehmende nicht oder verspätet zum Kurs, kann keine Rückerstattung, Entschädigung oder Kursverlängerung verlangt werden. Der/Die Unterzeichnende/-n haftet/-n als Gesamtschuldner für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Gebühren inkl. gesetzlicher MwSt.

5.2.2 Sämtliche Verträge werden für die Dauer der auf der Anmeldung ausgewiesenen Stundenzahl, beginnend ab dem Tag der ersten Unterrichtsstunde, fest geschlossen. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Teilnehmende sind verpflichtet, unabhängig von ihrer Teilnahme am Unterricht für die Vertragslaufzeit die vollen Kursgebühren zu zahlen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren bei Nichtantritt erfolgt nicht. Ein Rücktritt kann nur bis 5 Werktage vor Beginn des Unterrichts erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

5.2.3 Falls eine Anmeldung zu einem für ein Sprachvisum geeigneten Kurs erfolgt, wird den Teilnehmenden nach vollständiger Bezahlung der Kursgebühren sowie einer Bearbeitungsgebühr ein Einladungsschreiben für die Botschaft ausgestellt. Falls das Visum nicht erteilt wird, werden die entrichteten Kursgebühren, nicht aber die Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Dazu muss eine schriftliche Absage der Botschaft oder zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden. Ohne diesen Nachweis können die Kursgebühren nicht erstattet werden.

5.3 Besondere Bedingungen für modulare Privatkurse außer Kinderkurse

5.3.1 Soweit die Gebühren nicht in der Anmeldung festgelegt werden, setzt die Geschäftsleitung die jeweiligen Gebührensätze fest. Eine Übersicht über die aktuellen Gebühren erhalten Sie auf Anfrage von der Sprachenschule. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat) oder Überweisung laut Fälligkeiten und Gebühren auf dem Anmeldeformular. Können die Gebühren nicht vom Konto abgebucht werden (Retoure), werden weitere 5,00 € fällig (Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift). Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt, ist jeweils der gesamte offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn zwei aufeinander folgende Raten nicht oder nicht in voller Höhe zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt wurden. Erscheinen Teilnehmende nicht oder verspätet zum Kurs, kann keine Rückerstattung, Entschädigung oder Kursverlängerung verlangt werden. Der/Die Unterzeichnende/-n haftet/-n als Gesamtschuldner für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Gebühren inkl. gesetzlicher MwSt.

5.3.2 Der Unterrichtsvertrag wird durch Unterschrift ab Unterschriftsdatum für die Dauer der ersten fünf Kursmodule verbindlich geschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung des Vertrags ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Teilnehmende sind verpflichtet, unabhängig von ihrer Teilnahme am Unterricht für die Vertragslaufzeit die vollen Kursgebühren pro Modul zu zahlen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren bei Nichtantritt erfolgt nicht. Sollten Teilnehmende den Kurs vor Kursabschluss beenden wollen, so ist dies jeweils zum Modulende möglich. Teilnehmende müssen ihren Kündigungswunsch schriftlich bis spätestens 7 Werktage vor Start des Folgemoduls an die inlingua Sprachenschule e.K. richten. Teilen Teilnehmende keinen Kündigungswunsch mit, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Modul bis zum Kursabschluss.

5.4 Besondere Bedingungen für Kinderkurse

5.4.1 Soweit die Gebühren nicht in der Anmeldung festgelegt werden, setzt die Geschäftsleitung die jeweiligen Gebührensätze fest. Eine Übersicht über die aktuellen Gebühren erhalten Sie auf Anfrage von der Sprachenschule. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat) oder Überweisung laut Fälligkeiten und Gebühren auf dem Anmeldeformular. Können die Gebühren nicht vom Konto abgebucht werden (Retoure), werden weitere 5,00 € fällig (Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift). Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt, ist jeweils der gesamte offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn zwei aufeinander folgende Raten nicht oder nicht in voller Höhe zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt wurden. Die Gebühren für Lernmaterial sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Bei monatlichen Kinder- und Schülerkursen sind die Kosten für das Lernmaterial in der Kursgebühr mit inbegriffen, wenn die Teilnahme für die volle Kurszeit von September bis Juli erfolgt. Wenn Teilnehmende in den ersten fünf Monaten einsteigen, fallen Kosten für die Materialbeteiligung in Höhe von 20,00 € für die Kurse Kurse Bubbles, Junior, Go world, Teens und 35,00 € für den Kurs Dots an. Steigen Teilnehmende ab dem sechsten Monat ein, fallen Kosten für die Materialbeteiligung in Höhe von 40,00 € für die Kurse Kurse Bubbles, Junior, Go world, Teens und 70,00 € für den Kurs Dots an. Erscheinen Teilnehmende nicht oder verspätet zum Kurs, kann keine Rückerstattung, Entschädigung oder Kursverlängerung verlangt werden. Der/Die Unterzeichnende/-n haftet/-n als Gesamtschuldner für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Gebühren inkl. gesetzlicher MwSt.

5.4.2 Der Unterrichtsvertrag wird durch Unterschrift ab Unterschriftsdatum für die Dauer eines bayrischen Schuljahres (September bis Juli) verbindlich geschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung vor der Vertragslaufzeit ist nicht möglich (Ausnahmen: Krankheit, Umzug). Wird eine Kündigung aus Ausnahmegrund vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende. In diesem Fall muss das Lernmaterial abgelöst werden. Bei Kündigung in den ersten 5 Monaten wird eine Ablösegebühr für das Lernmaterial in Höhe von 40,00 € für die Kurse Bubbles, Junior, Go world, Teens und 70,00 € für den Kurs Dots fällig. Wird ab dem sechsten Monat gekündigt, entsteht eine Ablösegebühr für das Lernmaterial in Höhe von 20,00 € für die Kurse Bubbles, Junior, Go world, Teens und 35,00 € für den Kurs Dots. Teilnehmende sind verpflichtet, unabhängig von ihrer Teilnahme am Unterricht für die Vertragslaufzeit die vollen Kursgebühren pro Modul zu zahlen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren bei Nichtantritt erfolgt nicht.

5.5  Besondere Bedingungen für private Einzel-, Duo-, Trio-Kurse

5.5.1 Teilnehmende können die mit ihnen vereinbarten Unterrichtstermine bis spätestens 13 Uhr des vorhergehenden Werktages (bei einem für Montag gebuchten Termin bis spätestens 13:00 Uhr Freitag) absagen und verschieben lassen. Vereinbarte Unterrichtstermine, die nach diesem Zeitpunkt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet.

5.5.2 Soweit die Gebühren nicht in der Anmeldung festgelegt werden, setzt die Geschäftsleitung die jeweiligen Gebührensätze fest. Eine Übersicht über die aktuellen Gebühren erhalten Sie auf Anfrage von der Sprachenschule. Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt, ist jeweils der gesamte offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn zwei aufeinander folgende Raten nicht oder nicht in voller Höhe zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt wurden. Erscheinen Teilnehmende nicht oder verspätet zum Kurs, kann keine Rückerstattung, Entschädigung oder Kursverlängerung verlangt werden. Der/Die Unterzeichnende/-n haftet/-n als Gesamtschuldner für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Gebühren inkl. gesetzlicher MwSt.

5.5.3 Sämtliche Verträge werden für die Dauer der auf der Anmeldung ausgewiesenen Stundenzahl, beginnend ab dem Tag der ersten Unterrichtsstunde, fest geschlossen. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Teilnehmende sind verpflichtet, unabhängig von ihrer Teilnahme am Unterricht für die Vertragslaufzeit die vollen Kursgebühren zu zahlen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren bei Nichtantritt erfolgt nicht. Ein Rücktritt von dieser Anmeldung/von diesem Vertrag kann nur bis 10 Werktage vor Beginn des Unterrichts erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kursgebühren werden nicht zurückerstattet. Für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden kann auf schriftlichen Antrag eine Gutschrift in Euro ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Gutschrift besteht nicht. Soweit eine Gutschrift erteilt wird, ist sie binnen eines Zeitraums von einem Jahr nach Ausstellungsdatum einzulösen. Danach verfällt die Gutschrift.  Wird ein Kurs unterbrochen, so verfallen die noch nicht abgenommenen Trainingseinheiten, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten das Training wieder aufgenommen wird.

5.6 Besondere Bedingungen für Firmenunterricht (Einzel-, Duo-, geschlossene Firmenkurse)

5.6.1 Grundsätzlich können, trotz sorgfältiger Planung, terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Lehrkräfte gegeben werden. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, bei Bedarf Kursleiter- und Dozentenwechsel vorzunehmen. Wir bemühen uns, den umseitigen Kursbeginn einzuhalten. Ein verbindlicher Trainingsbeginn kann erst nach unserer schriftlichen Bestätigung garantiert werden. Bei Festschreibung eines Kursbeginns gilt die Vertragsbindung bis zu zwei Wochen nach diesem umseitig genannten Termin. Eine eventuelle Anreise sollte erst nach unserer schriftlichen Bestätigung erfolgen. Diese ergeht in der Regel bis spätestens einer Woche vor Kursbeginn. Alle Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere Terminabsprachen, sind ausschließlich mit den Ansprechpartner/-innen bei inlingua zu vereinbaren, da andere Personen, z.B. Lehrkräfte, nicht dazu berechtigt sind.

5.6.2 Eine Kündigung der umseitigen Einschreibung bzw. ein Abbruch oder ein Rücktritt vor Vollzug ist nur aus wichtigem Grund möglich. Jede Kündigung bzw. jeder Abbruch bedarf zu ihrer/seiner Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbarte Unterrichtseinheiten (Einzel-, Duo-, geschlossener Firmenkurs) können bis spätestens 13:00 Uhr des vorhergehenden Werktages (bei einem für Montag gebuchten Termin bis spätestens 13:00 Uhr Freitag) abgesagt und verschoben werden. Die Absage muss dem inlingua Büro unter +49 841 88 51 85-0 oder info@inlingua-ingolstadt.de gemeldet werden. Vereinbarte Unterrichtseinheiten, die nach diesem Zeitpunkt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet. Bei Gruppen-Trainingseinheiten (Duo- bzw. geschlossener Firmenkurs) können Verabredungen nur gemeinsam getroffen werden. Termine im offenen Kursprogramm können nur in gemeinsamer Absprache mit allen Teilnehmenden abgesagt werden (für die Absage gelten die Konditionen aus 3a). Können einzelne Teilnehmende an einem Termin nicht teilnehmen, so erfolgt keine Erstattung der verpassten Unterrichtsstunden. Bei Individual-Trainingseinheiten kann im Falle eines Umzuges der Teilnehmenden der Gegenwert von noch nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten an eine andere inlingua Sprachenschule im In- oder Ausland transferiert werden. Sollte die Teilnahme am Training unzumutbar sein, so können noch nicht erteilte Trainingseinheiten auf Ersatzteilnehmende übertragen werden. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Trainingsgebühren ist nicht möglich. Wird ein Training (Einzel-, Duo-, geschlossener Firmenkurs) unterbrochen, so verfallen noch nicht abgenommene Trainingseinheiten, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten das Training wieder aufgenommen wird.

5.6.3  Die vereinbarten Gebühren sind nach Erhalt (einer) entsprechenden/-r Rechnung(en) gemäß den umseitigen vereinbarten Zahlungsbedingungen zu entrichten.

5.7 Besondere Bedingungen für vom BAMF geförderte Kurse (IK/BSK)

Es gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Bei Inanspruchnahme der Förderung besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Die Teilnehmenden haben aktiv im Rahmen der Maßnahme mitzuarbeiten und erforderlichen Anleitungen und Anweisungen der Lehrkräfte bzw. des inlingua Büros Folge zu leisten. Eine Teilnahme ist nur mit gültiger Berechtigung möglich.

5.7.1 Besondere Bedingungen für Integrationskurse

5.7.1.1 Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat) oder Überweisung laut Fälligkeiten und Gebühren auf dem Anmeldeformular. Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt, ist jeweils der gesamte offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn zwei aufeinander folgende Raten nicht oder nicht in voller Höhe zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt wurden. Die Gebühren für Lernmaterial sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet, das auf Empfehlung der Kursleiter ergänzt werden kann. Es kommen in der Regel folgende Lehrwerke für den Sprachkurs zum Einsatz: 4 x inlingua Buch (je 25,00 €), zusätzlich „Vorkurs“ für Elternkurse (Preis auf Anfrage). Erscheinen Teilnehmende nicht oder verspätet zum Kurs, kann keine Rückerstattung, Entschädigung oder Kursverlängerung verlangt werden. Der/Die Unterzeichnende/-n haftet/-n als Gesamtschuldner für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Gebühren inkl. gesetzlicher MwSt.

5.7.1.2 Der Unterrichtsvertrag wird durch Unterschrift ab Unterschriftsdatum für die Dauer des ersten Kursmoduls verbindlich geschlossen. Nicht kostenbefreite Teilnehmende sind verpflichtet, unabhängig von ihrer Teilnahme am Unterricht für die Vertragslaufzeit die vollen Kursgebühren vor Modulbeginn zu bezahlen. Wenn der Kurs im laufenden Modul abgebrochen wird, wird das komplette Modul nach den Regelungen des Kurswechsels abgerechnet.

5.8 Besondere Bedingungen für geförderte Maßnahmen (Business English / AVGS-Einzeltraining)

5.8.1 Geförderte Teilnehmende treten den direkten Anspruch auf direkte Zahlung der Teilnahmegebühr an den Bildungsträger ab. Die Gebühren für Bildungsmaßnahmen mit anderen Kostenträgern als mit der Agentur für Arbeit bzw. ARGE sind durch die Teilnehmenden bzw. Kostenträger jeweils nach 160 Unterrichtseinheiten durch Rechnungslegung zu entrichten. Bei anderen Kostenträgern wird der monatliche Anwesenheitsnachweis beigefügt.

5.8.2 Wenn eine Förderung nach SGB III bzw. SGB II nicht erfolgt oder versagt wird, können Teilnehmende kostenfrei zurücktreten. Zudem wird ein allgemeines kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme, eingeräumt. Während der Maßnahme kann im Falle einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung jederzeit kostenlos erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung muss in Absprache mit dem Kostenträger erfolgen.

5.8.3 Bei Gruppenmaßnahmen (Business English) behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, Selbstlerneinheiten ohne Dozentenbetreuung einzuführen, sofern weniger als 9 Teilnehmende angemeldet sind. Selbstlerneinheiten sind Unterrichtseinheiten, die entweder durch Online-Learning oder Stillarbeit ohne pädagogische Betreuung, jedoch einer administrativen Aufsichtsperson ausgestaltet werden.

5.8.4 Die Teilnehmenden verpflichten sich, regelmäßig an der Bildungsmaßnahme / den Unterrichtszeiten teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an ihrem individuellen Erfolg mitzuwirken. Mitwirkung bedeutet im Einzelnen auch die Einhaltung der mit dem Bildungsträger vereinbarten Termine und die aktive Zusammenarbeit mit dem Trainer. Zudem verpflichten sich die Teilnehmenden beim Fernbleiben von der Maßnahme den Bildungsträger unter Angabe des Grundes unverzüglich zu informieren. Im Krankheitsfall muss spätestens am 3. Kalendertag nach Beginn der Erkrankung eine Bescheinigung des Arztes vorgelegt werden, aus der sich die Arbeitsunfähigkeit, ihr Beginn und die voraussichtliche Dauer ergeben.

5.7.Besondere Bedingungen für telc und onSet Sprachprüfungen sowie Einbürgerungstests

5.7.1 Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden die geltenden Prüfungsregeln sowie die geltenden Teilnahmebedingungen des jeweiligen Prüfungsanbieters.

5.7.2 Die Prüfungsgebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste. Gebühren inkl. gesetzlicher MwST.

5.7.3 Bei Nichtantritt der Prüfung auch im Falle von Krankheit kann das Prüfungsentgelt nicht erstattet werden. Eine Abmeldung von der Prüfung ist nicht möglich. Die Umbuchung eines Prüfungstermins kann nur in vorheriger Absprache mit dem Testzentrum erfolgen.

5.7.4 Bei telc Sprachprüfungen kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests / einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der inlingua Sprachenschule e.K. die Prüfungsgebühr abzüglich einer Verwaltungspauschale von 25,00 € zurückerstattet werden. Das ärztliche Attest der Prüfungsunfähigkeit ist am Prüfungstag bis spätestens 13:00 Uhr mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung von der Prüfung vorzulegen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Rückerstattung besteht nicht.

5.7.5 Bei Einbürgerungstests kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests / einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der inlingua Sprachenschule e.K. ein weiterer Prüfungstermin für 15,00 € angeboten werden. Das ärztliche Attest der Prüfungsunfähigkeit ist am Prüfungstag bis spätestens 13:00 Uhr mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung von der Prüfung vorzulegen. Ein rechtlicher Anspruch auf dieses Angebot besteht nicht.

5.8 Besondere Bedingungen für TestDaF Sprachprüfungen

5.8.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich direkt beim Prüfungsanbieter TestDaF.

5.8.2 Es gelten die AGBs des TestDaF-Instituts.

6 Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten (z.B. im Zuge von Covid-19)

Mit Unterschrift [Buchung] wird versichert, dass die Angemeldeten nicht am Corona-Virus erkrankt sind und auch keine typischen Symptome aufzeigen. Das Einverständnis zu den jeweils geltenden Hygienebestimmungen ist mit Unterschrift (Buchung) erteilt.

7 Datenschutz

Wir beachten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Damit wir unsere Dienstleistungen erbringen können, benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten. Dies gilt sowohl bei der Zusendung von Informationsmaterial sowie auch für die Beantwortung individueller Anfragen. Wenn Sie uns mit der Erbringung einer Dienstleistung oder der Zusendung von Informationsmaterial beauftragen, erheben und speichern wir Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nur, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Dazu kann es erforderlich sein, Ihre persönlichen Daten an Unternehmen weiterzugeben, die wir zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung einsetzen. Dies sind Service-Dienste. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt haben. Mit der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Kursabwicklung und internen Werbezwecken erklären sich die Teilnehmenden durch ihre Unterschrift einverstanden. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt generell nicht mit der Ausnahme von Arbeitgebern/Förderern, wenn diese die Kosten des Lehrgangs tragen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.inlingua-ingolstadt.de/datenschutzerklaerung/ zu finden.

8 Fotoeinwilligung

Teilnehmende willigen auf Grundlage der Paragraphen § 22 KunstUrhG und § 4 Abs. 3 sowie § 33 (BDSG) ausdrücklich ein, dass in der inlingua Sprachenschule e.K. bei Events, z.B. an Wandertagen und am Prüfungstag Fotos angefertigt werden dürfen. Die Fotos können zum Zwecke der Gestaltung des Schulhauses, der unternehmenseigenen Homepage oder Social Media Plattformen verwendet werden.

9 Sonstiges/Haftung

9.1 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand, auch für Vollkaufleute und juristische Personen, ist Ingolstadt.

9.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Rechts über den internationalen Warenkauf (CISG).

9.3 Der Trainingsbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Die inlingua Sprachenschule haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die von Dritten verursacht worden sind. Für haftpflichtversicherte Risiken beschränkt sich die Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen das Institut, gleich aus welchem Rechtsgrunde oder welcher Schadensart, ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Sämtliche Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Anmeldungen minderjähriger Teilnehmender bedürfen der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Im Falle von Streitigkeiten über die Bedeutung oder Auslegung einer Bestimmung einer übersetzten Version dieser AGB ist im Zweifel die deutsche Version maßgeblich.

10.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

10.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede (§ 305b BGB) gilt gegenüber Verbrauchern vorrangig.

Stand: 09.02.2023

 

 

 

AGB des inlingua Übersetzungsdienstes

1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen oder Beglaubigungen). Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden AGBs angenommen und ausgeführt. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

2. Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Auftragserteilung muss schriftlich per E-Mail bzw. durch Unterschrift auf dem Auftragsformular erfolgen. Zudem muss die Mindestgebühr (= Preis für 25 Normzeilen in der Zielsprache), ggf. zzgl. wenigstens einer Beglaubigung, bzw. Gesamtgebühr der Übersetzung (nach Kostenvoranschlag) erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch unsere Bestätigung oder Ausführung des Auftrages ein. Eine telefonische Auftragserteilung ist nicht möglich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände – insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiehinweise, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. – ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, Dokumente mit klar ersichtlichem Format und leserlichem Inhalt zu liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, inlingua sofort über etwaige Änderungen während des Übersetzungsprozesses in Kenntnis zu setzen, die in irgendeiner Form den Inhalt oder das Format des Endproduktes beeinflussen könnten. Jede Änderung kann Anlass zur Preisangleichung nach beiderseitiger Vereinbarung sein. Für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen, wird keine Haftung übernommen. inlingua setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Datensätze, auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn, hinaus sichert. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten.

3. Stornierung des erteilten Auftrags

Nimmt der Auftraggeber, ohne nach Gesetz oder Vertrag berechtigt zu sein, einen erteilten Auftrag zurück, der noch nicht vollständig vom Übersetzer bearbeitet wurde, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung eventuell angefertigten Teile der Übersetzung bezahlt werden. In allen anderen Fällen wird der volle Übersetzungspreis fällig.

4. Leistungserbringung, Leistungszeit, höhere Gewalt

Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden. Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet. Teillieferungen an unternehmerische Auftraggeber sind zulässig, soweit sie diesem zumutbar sind. Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber von der voraussichtlichen Verzögerung. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz.Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse jedweder Art, welche die Ausführung des Auftrags verzögern oder in sonstiger Weise behindern und die nicht in unserer Einflusssphäre liegen und nicht von uns zu vertreten sind (z.B. technische Probleme, plötzlicher Ausfall des Übersetzers, Streik, ungewöhnlich lange Postlaufzeit) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Leistungspflicht. Wird für uns absehbar, dass derartige Ereignisse die Leistung verzögern, haben wir dies dem Auftraggeber anzuzeigen. Ist einer der Parteien eine Erfüllung des Vertrages aufgrund der Verzögerung nicht mehr zumutbar, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind aufgrund dieser Sachverhalte ausgeschlossen.

5. Preis und Zahlungsbedingungen

Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Preisliste bzw. das zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Angebot (Kostenvoranschlag), das zur entsprechenden Anfrage erstellt wurde, zugrunde gelegt. Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes (Ausgangstextes) sowie nach der Zeilenzahl des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Die Berechnung schließt Zahlen, Symbole und sonstige Zeichen des Unicodes mit ein. Ab einer Zeilenzahl von 150 Normzeilen oder in Sonderfällen (z.B. Layout-Formatierungen, besonderer Zeitaufwand, Apostillen) können Pauschalpreise berechnet werden. Die Durchsicht bzw. das Korrekturlesen fremder Übersetzungen wird wie eine Neuübersetzung berechnet. Die Mindestgebühr für Übersetzungen entspricht in jedem Fall dem Preis für eine Übersetzung von 25 Normzeilen in der Zielsprache – auch bei kürzeren Texten mit weniger als 25 Normzeilen. Die Zahlung der Mindestgebühr ist bei Auftragserteilung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Eilaufträgen kann eine Eilgebühr mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Portokosten, die sich aus einem speziellen Kundenwunsch ergeben (z.B. Sendungen per Einschreiben, Express) werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

Sollte der Versand per Post durch inlingua an den Auftraggeber gewünscht sein, hat die Zahlung der fälligen Rechnungssumme vor dem Versand zu erfolgen. Der Versand erfolgt erst nach bestätigtem Zahlungseingang. Etwaige Kostenvoranschläge sind unverbindlich, bei den darin enthaltenen Angaben handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger Zahlung berechtigt.

6. Urheberrecht und Verantwortlichkeit für Inhalte

Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers. Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Für die Inhalte der zu übertragenden Daten zeigt sich der Auftraggeber verantwortlich. Bei allen uns übertragenen Arbeiten wird das Urheberrecht des Auftragsgebers vorausgesetzt. Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen. inlingua kann nicht für den Inhalt des übersetzten Dokumentes verantwortlich gemacht werden. Ansichten, Meinungen und Inhalt liegen einzig und allein im Verantwortungsbereich des Urhebers und geben in keinster Weise die Meinung von inlingua wieder. Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungen von Dokumenten oder Inhalten zu verweigern.

7. Mängel

Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb dieser der Mangel zu beseitigen ist.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder dem wiederholten Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln, nicht jedoch auf Änderungswünsche aufgrund sprachlicher Präferenzen. Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht. Verzichtet der Auftraggeber auf den Anspruch der Mängelbeseitigung, ergibt sich daraus nicht das Recht auf Kürzung des vereinbarten Honorars, Verweigerung der Zahlung oder Geltendmachung sonstiger Ansprüche. Sollte sich die Übersetzung für den vom Auftraggeber geplanten Verwendungszweck (Publikation, Werbezwecke etc.) als ungeeignet erweisen, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an inlingua, selbst wenn aufgrund einer mangelhaften Adaption eine Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder es zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass eine Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, er uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen lässt und ohne unsere Freigabe drucken lässt, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Für Gewährleistungsansprüche unternehmerischer Auftraggeber besteht eine einjährige Gewährleistungsfrist, die ab Abnahme zu laufen beginnt. Für etwaige Schadensersatzansprüche jeder Art gilt dies nicht, insofern gelten die gesetzlichen Fristen. Für Auftraggeber, die keine Unternehmer sind, gilt die Fristverkürzung nicht.

8. Abholung von übersetzten Dokumenten und Urschriften

Die Abholung von übersetzten Dokumenten und den Urschriften kann nur gegen Vorlage des Abholscheins und durch Vorlage eines Ausweisdokumentes des Auftraggebers oder einer gültigen Vollmacht des Auftraggebers erfolgen.

9. Haftung - Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Bei Beschädigung oder Verlust der Dateien auf kundeneigenen oder unseren Datenträgern, sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen uns zur Verfügung gestellten Materialien jeglicher Art wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen etc. entstehen, wird keine Haftung übernommen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren verursacht werden. Unsere EDV (Netzwerke, Programme, Dateien, usw.) wird regelmäßig auf Viren überprüft. Beim Versand von Dateien per e-Mail oder jeder anderen Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers nach §284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet. Die an inlingua Ingolstadt übermittelten Daten werden nur zu internen Zwecken und zur Abwicklung des Übersetzungsauftrages verwendet und gespeichert.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

12. Wirksamkeit

Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Stand: 09.02.2023